AGB

8. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälligen Zinsen und gerichtlichen und außergerichtlichen Eintreibungskosten, bei Wechselzahlung bis zur erfolgten Einlösung des letzten Wechsels, unser Eigentum. Der Kunde ist daher nicht berechtigt die Ware in dieser Zeit einem Dritten zu verkaufen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonst zu überlassen. Der Kunde ist daher verpflichtet, eine Beschädigung der gekauften Ware, eine auf diese erfolgte Pfändung oder eine Verbringung dieser Waren uns sofort mittels eingeschriebenen Briefes anzuzeigen und selbst alles zu unternehmen, wozu er als sorgfältiger Kaufmann bzw. Verwahrer verpflichtet ist, damit wir an unserem Eigentum keinen Schaden erleiden. Bei Einbau bzw. Vermengung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zediert uns der Besteller (Auftraggeber, Kunde) schon jetzt seine Forderung gegenüber seinem Käufer unwiderruflich bis zur Höhe unserer Gesamtforderung. Bei Weiterverkauf unserer gelieferten Waren handelt es sich um kommissionsweisen Verkauf, weshalb wir am Verkaufserlös, bzw. an der eingegangenen Werklohnforderung bei Werkverträgen, ein Absonderungsrecht bis zur Höhe unserer Gesamtforderung besitzen. Dies ist unabhängig von unserer direkten Zahlungsforderung unseren Kunden gegenüber. Wahlweise steht uns bei Be- oder Verarbeitung und Verbindung der gelieferten Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung und Verbindung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt er uns schon letzt im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehaltware zum Wert der neuen Sache Miteigentum an dieser ein und wird diese unentgeltlich - bis zur Veräußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb - für uns verwahren.

 

9. Rücktritt vom Vertrag: Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistungen im Verzug, so können wir unter gleichzeitiger Einräumung einer Nachfrist von mindestens 8 Tagen, gerechnet von der Absendung des Rücktrittschreibens, mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat in einem solchen Fall die Ware unverzüglich franko zurückzustellen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, die Ware bei ihm - gleichfalls auf seine Gefahr und Kosten - abzuholen und der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, einer Besitzentziehung oder einer Besitzstörung. Der Kunde hat weiter für die Zeit von der Absendung der Ware bzw. d. Bereitstellungsanzeige an ihn bis zum Wiedereintreffen der Ware bei uns ein Benützungsentgelt in der Höhe der ortsüblichen Mietgebühr sowie Ersatz für die in dieser Zeit eingetretene Beschädigung und sonstige Wertverminderung der Waren, für die uns etwa entstandenen Demontage- und Transportkosten sowie für sonstigen uns durch die Aufhebung des Vertrages entstandenen Schaden zu leisten. Falls die Ware nicht versendet wurde, gilt der vereinbarte Tag der Übernahme als Versendungstag. Der Kunde hat Anspruch auf Rückzahlung des von ihm bezahlten, nach Abzug obiger Forderungen verbleibenden Kaufpreisteiles; eine Verzinsung desselben erfolgt nicht. Wahlweise sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis eines Schadens anstelle der ortsüblichen Mietgebühr eine Stornogebühr von 20 % der Auftragsumme zu fordern. Von der Lieferung können wir überdies ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn über das Vermögen des Kunden Konkurs oder Ausgleich eröffnet wird, oder uns Umstände in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen bekannt werden, durch die und die entstandene Forderung nicht mehr ausreichend gesichert erscheint. Bei nicht marktgängigen Waren (Sonderanfertigungen) sind wir in einem solchen Fall berechtigt, die fertigen bzw. angearbeiteten Teile dem Kunden zur Verfügung zu stellen u. hierfür den entsprechenden Anteil des Kaufpreises zu verlangen.

 
zurück weiter